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COVID-19-REISEVERSICHERUNG

Alle unsere Pakete beinhalten eine von Generali angebotene Reiseversicherung, die die Kosten für die Behandlung und Assistance in einem bestätigten Fall von COVID-19 während Ihres Aufenthalts in Malta abdeckt.
Was deckt die COVID-19-Versicherung in Malta ab?
Die COVID-19-Versicherung deckt ab:


  • Kosten für die Rückkehr nach Hause nach Behandlung oder Isolation

  • Isolations-/Hotelkosten, wenn eine Person unter Quarantäne gestellt werden muss. Der Quarantäneort wird vom Versicherer mit den entsprechenden Leistungen vereinbart.

  • Ernährungskosten – wenn der Quarantäneort ein Hotel ist

  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nach dem Ende des Krankenhausaufenthaltes, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht sofort in das Land zurückkehren kann – auf der Grundlage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens

  • die Kosten für einen COVID-19-Test, der an Ihrem Reiseziel im Ausland durchgeführt wird – nur wenn das Testergebnis positiv ist

Wie funktioniert die COVID-19-Reiseversicherung?
Der Fall muss durch ein positives COVID-19-Testergebnis bestätigt werden, die Versicherung gilt nicht bei Verdacht auf Infektion.

Bei einem Aufenthalt von 2 Erwachsenen, von denen nur einer krank wird – der andere muss wie geplant in das Land zurückkehren oder seinen Aufenthalt auf Malta auf eigene Kosten verlängern. Dies ist in keiner Weise durch die Versicherung abgedeckt.

Die Ausnahme ist, wenn ein Kind unter der Obhut eines gesunden Erwachsenen krank wird – dann übernimmt der Versicherer die Kosten für den längeren Aufenthalt in Malta und die Rückkehr einer solchen Person in das Land. 
Haftungslimit
Die Haftungsgrenzen betragen:


  • Behandlungskosten bis zu rund 100.000 EUR

  • Unfallversicherung bis rund 12.000 EUR

  • Haftpflichtsversicherung bis zu rund 45.000 EUR

  • verlorenes Gepäck bis zu rund 100 EUR

  • Diebstahl (im Ort Ihres ständigen Wohnsitzes) bis ca. 1000 EUR


HINWEIS: Wenn während der COVID-19-Behandlung Symptome einer komorbiden Erkrankung auftreten, ist das Unternehmen dafür bis zu 15% der Haftungsgrenze verantwortlich. Es ist möglich, der Versicherung chronische Krankheiten hinzuzufügen – so dass die Haftung des Versicherers 100% beträgt.
Positives Ergebnis eines Corona-Tests vor der Abreise aus Ihrem Land
Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung nicht in Situationen gilt, in denen der Kunde vor dem Verlassen des Landes krank an COVID-19 wird und daher die Reise oder ein Teil davon nicht stattfinden kann.

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